Technische Einrichtungen

Die Infrastruktur eines Flugplatzes ist eine grundlegende und notwendige Voraussetzung für das Funktionieren des Flugverkehrs. In der kommerziellen Luftfahrt an Flughäfen ist dies ein Standortfaktor und wird vom Flughafenbetreiber gegen Entgelt für die Fluggesellschaften bereitgestellt. Neben den Gebäuden zählen Start- und Landebahnen, Räumlichkeiten wie beispielsweise Wartehallen und Büros, Hangars, Flughafenfeuerwehren, Kommunikationseinrichtungen (Funkfeuer, Flugfunk, Telefonsysteme), Aufzugsanlagen, Fahrsteige, Fahrtreppen, Tower, Überwachungsanlagen (Radar, Videoüberwachung etc.) und Befeuerungen dazu. Des Weiteren das betriebseigene Personal wie Raumpfleger, Sicherheitsdienste und Auskunftspersonal sowie ferner die Verkehrsanbindung wie beispielsweise Flughafenbahnhöfe zur Flughafeninfrastruktur, wobei letztere oft durch staatliche Stellen gefördert werden. Fluglotsen gehören zwar zur Flughafeninfrastruktur, nicht aber zu jedem Flughafenbetreiber, in Deutschland ist für die Durchführung der Flugverkehrskontrolldienste auf den internationalen Verkehrsflughäfen die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zuständig. Fast überall üblich ist die Umzäunung des Geländes, eine Zutrittskontrolle für Personen und Fahrzeuge findet jedoch nur an größeren Flugplätzen statt. Lounges gehören meistens den Fluggesellschaften oder -Allianzen, nur selten den Betreibern.

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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 04.01. 2016