Rechtliche Aspekte im zivilen Luftverkehr

In Deutschland begannen die Versuche einer Regelung luftrechtlicher Fragen noch vor dem ersten Weltkrieg. Der erste dem Reichstag vorgelegte Entwurf verschwand infolge des Kriegsausbruches in den Schreibtischen.
So kam es erst am 1. August 1922 zum Beschluß des Luftverkehrsgesetzes. Dieses Gesetz ist in seinen Grundzügen heutigen Tages noch gültig.
"Luftverkehrsgesetz vom 1. August 1922 (RGBl. 1922 I S. 681), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 175 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist"
(extern  Ausferigungsdatum: 1.08.1922) [Fassung: siehe vorab]

Luftrecht

Sammelbegriff für alle mit der Luftfahrt zusammenhängenden Gesetze und Vorschriften.
Im nationalen (innerstaatlichen) und internationalen (Völker-)Recht haben sich Standards für die Regelung aller Verhältnisse herausgebildet, die durch die Erschließung des Luftraums als Verkehrsraum entstehen. Das Luftrecht bildet einen Teil des Verkehrsrechts. In allen Staaten, in denen die Luftfahrt Bedeutung hat, gibt es z.B. im Luftrecht Sicherheitsbestimmungen, die ein Luftfahrzeug erfüllen muß, um die staatliche Erlaubnis zum Betrieb (Zulassung) zu erhalten. Ebenso werden im Luftrecht die an das Luftpersonal zu stellenden Anforderungen in bezug auf körperliche Tauglichkeit und fachliche Kenntnisse festgelegt. Andere Regelungen betreffen die Benutzung der Flugplätze, das Verhalten im Luftraum, die Personen- und Frachtbeförderung, die Haftung für Schäden an Leben, Gesundheit oder Vermögen u.a.

Die nationalen Normen bestimmen auch, von wem und in welchem Umfang der Luftraum beflogen werden darf. Für internationale Verbindungen sind zwischenstaatliche Abkommen notwendig.
Diese legen für die Partner Art, Umfang und Durchführung eines zwischenstaatlichen Luftverkehrs fest. Sie können 2-seitig sein, es können aber auch mehrseitige, sogenannte Gruppenabkommen sein, denen eine größere Anzahl von Staaten beigetreten ist, wie das Warschauer Abkommen vom 12. Okt. 1929 zur Vereinheitlichung der Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und die Änderungen des Haager Protokolls vom 28. Sept. 1955 hierzu. Ein Zusatzprotokoll wurde am 15. März 1972 in Guatemala unterzeichnet, wonach die Luftverkehrsgesellschaften vollständig haftbar sind, ohne Ausnahme für Verletzungen oder den Tod von Passagieren, auch bei kriegerischen Ereignissen. Die Höchstgrenze pro Passagier beträgt 100 000 Dollar. Außerdem enthält das Zusatzprotokoll Neureglungen über Flugscheine, Verspätungen und Schadenersatz für Gepäck.

1944 wurde in Chicago (USA) von 52 Staaten ein Internationales Luftverkehrsabkommen unterzeichnet, das im Weltluftverkehr die Grundlage eines weltgleichen Luftrecht schaffen wollte. Das Abkommen besteht aus einer Präambel, 3 Teilen (Teil I Die Luftfahrt, Teil II Die internationale Zivilluftorganisation, Teil III Internationaler Luftverkehr) sowie einer Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Flugverkehr. In 15 Anhängen zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dez. 1944 sind die Standards und Empfehlungen enthalten, die sich vor allem auf Luftverkehrsregeln und Flugsicherungsverfahren, Einrichtung und Betrieb von Flughäfen, Luftfahrtpersonal, Lufttüchtigkeit, Eintragung, Kennzeichnung und Betrieb von Luftfahrzeugen, Luftfahrtkarten, Such- und Rettungsdienst, Fernmeldewesen, Abfertigung der Fluggäste, Luftfahrzeuge und Fracht beziehen.

Auf der Grundlage dieser Vereinbarungen wurde die International Civil Aviation Organization (ICAO) gebildet (Freiheiten des Luftverkehrs). Diese Vereinbarungen gelten jedoch nicht für alle Staaten. Der Geltungsbereich zwischenstaatlicher Abkommen ist stets auf die Staaten beschränkt, die Mitglied der jeweiligen Übereinkunft sind. Darüber hinaus können aber auch bestimmte Grundsätze als völkerrechtliche Gewohnheiten und Prinzipien allgemeine Anerkennung finden.

Konvention zur Bekämpfung rechtswidriger Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Konvention, die am 23. Sept. 1971 den Staaten zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, deren Vertreter an der Internationalen Konferenz über Luftverkehrsrecht vom 8. bis 23. Sept. 1971 in Montreal teilnahmen. Dispositärstaaten sind UdSSR (Rußland), Großbritannien, USA. Seitdem 10. Okt. 1971 steht sie allen Staaten zur Unterzeichnung in Moskau, London oder Washington offen.
Die Teilnehmerstaaten dieser Konvention haben in Anbetracht der Tatsache, daß rechtswidrige Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt die Sicherheit von Personen und Eigentum gefährden sowie ernsthafte Auswirkungen auf den Flugverkehr haben und das Vertrauen in die Sicherheit der Zivilluftfahrt untergraben, vereinbart, die entspr. (in der Konvention genannten) strafbaren Handlungen mit schweren Strafen zu belegen.

Länderinformationen
Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (WA)
Montrealer Übereinkommen
Einreise in die USA & Costa Rica

In Deutschland gültige Regelungen sind:

extern LuftVG - Luftverkehrsgesetz
extern LuftVZO - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
weiterführend:
  Gabler Wirtschaftslexikon zum Thema Luftrecht.
Hinweis zu Rechtssthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

 
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Datum der letzten Änderung : Jena, den: 14.09. 2014