Fluggast

Passagier, Flugreisender

Jede Person, die mit Zustimmung des Luftverkehrsunternehmens unter Einhaltung der Beförderungsbedingungen entgeltlich oder unentgeltlich in einem Luftfahrzeug befördert wird oder werden soll, ausgenommen die Mitglieder der Besatzung.

Fluggastbetreuung

Passagierbetreuung, Passagier-Service

Gesamtheit der Maßnahmen des Luftverkehrsunternehmens zur Sicherung einer hohen Beförderungsqualität im Fluggastverkehr. Die Fluggastbetreuung erfolgt sowohl vor dem Start und nach der Landung (Bodenservice) als auch während des Flugs (Bordservice). Zur Bordbetreuung setzen die Luftverkehrsunternehmen Stewardessen/ Stewards (Bordbetreuer) ein. Im Bodenservice sind Bodenstewardessen (Groundessen, Hostessen) und andere Beschäftigte des Luftverkehrsbetriebs tätig. Der Bordservice, insbes. die Verpflegung und Unterhaltung der Flugreisenden, wird als Mittel im Konkurrenzkampf angewandt.

Fluggastgebühr

Passenger Service Charge

Durch Flughafenbetreiber (Flughafen[betriebs]gesellschaften) oder Luftverkehrsunternehmen von Fluggästen für die Benutzung ihrer Flughafeneinrichtungen und -dienste erhobenes Entgelt.

Die Fluggastgebühr wird oft mit Flughafengebühr (Airport Charge) oder Flughafensteuer (Airport Tax) verwechselt. Fluggastgebühr wird in der Regel nur von abreisenden Fluggästen (außer von Reisenden im Transit oder Transfer, Kindern unter 2 Jahren, Inhabern von Dienst- und Freiflugscheinen sowie Personen, die einen zu 75% und mehr ermäßigten Flugpreis bezahlen) erhoben. Die Höhe der Fluggastgebühr ist unterschiedlich geregelt. Sie wird entweder als fester Satz oder in Abhängigkeit vom Flugpreis bzw. unter Berücksichtigung gebührenpolitischer Belange festgelegt. Fluggastgebühr sind ein Bestandteil der Geldeinnahmen von Flughäfen.

Fluggastverkehr

Fluggastbeförderung, Passagierverkehr

Der bedeutendster Teil des Luftverkehrs; öffentliche, kommerzielle (entgeltliche) Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen, Beförderung von Personen auf der Grundlage von Beförderungsverträgen und verbindlichen Beförderungsbedingungen und geltenden Tarifen. Fluggastverkehr wird als typische Leistung von Luftverkehrsunternehmen als Linien- oder Bedarfsluftverkehr im internationalen oder nationalen Rahmen durchgeführt.

Die ökonomische Bedeutung des Fluggastverkehr besteht vor allem in der erzielbaren Zeiteinsparung proportional zur Beförderungsweite auf der Grundlage der im Vergleich zu herkömmlichen Beförderungsmitteln (Schiff, Eisenbahn, Kraftfahrzeug) hohen Beförderungsgeschwindigkeit der Passagier- bzw. Verkehrsflugzeuge. Die erzietbaren Zeiteinsparungen, die im Langstrecken- und Mittelstreckenluftverkehr erheblich sind, haben sowohl für den einzelnen als auch für die Gesellschaft als zusätzliche Arbeitszeit oder erholungswirksame Freizeit besondere Bedeutung. Wichtige volkswirtschaftliche und betriebliche Kenngrößen des Fluggastverkehr sind Anzahl der beförderten Personen, Personenbeförderungsleistung und mittlere Reiseweite.

Fluggastverzeichnis

Passagierliste, die als offizielles Dokument während des Flugs von Verkehrsflugzeugen mitzuführen ist. Das Fluggastverzeichnis enthält die Namen der Fluggäste die im betreffenden Luftfahrzeug befördert werden. Das Fluggastverzeichnis ist Bestandteil des Flugmanifestes.


 
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Datum der letzten Änderung: Jena, den : 06.08.2014