Lichterführung

Kenntlichmachung von Position und Bewegungsrichtung eines Luft­fahrzeugs durch Lichter. Dabei unterscheidet man Positions- und zusätzliche Warnlichter. Positionslichter sind rot-, grün- und weiß­leuchtend (als Dauer- oder Blinklicht). Luftfahrzeuge mit über 5700kg Startmasse sollen Blinklichter führen. Die roten Positionslichter sind in Flugrichtung gesehen am Luftfahrzeug ganz links angebracht und müssen nach vorn links strahlen — die grünen ganz rechts, sie müssen nach vorn rechts strahlen. Das weiße Positionslicht ist möglichst weit hinten angebracht und strahlt entgegengesetzt zur Flugrichtung.
Bei Blinklichtern ist zusätzlich zu den roten und grünen Positionslichtern noch je 1 weißes Blinklicht vorgeschrieben, das in der Nähe der beiden P ositionslichter anzubringen ist und mit diesen abwechselnd aufleuchtet. Zu dem weißen Positionslicht ist zusätzlich ein rotes Blinklicht zu führen, das entgegengesetzt zur Flugrichtung strahlt. — Die Zahl der Lichtwechsel beträgt bei Blinklichtern 36.,.60/min. Die Lichtwechsel erfolgen bei allen Positionslichtern gleichzeitig. Zusätzliche Warnlichter erzeugen rote Lichtblitze, die aus allen Richtungen unter einem Winkel von ±30° zur Horizontalebene sichtbar sind.
Die Lichterführung darf die Besatzungen anderer Luftfahrzeuge nicht blenden oder in anderer Weise behindern.

 
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 11.12. 2015