Schlagempfindlichkeit

Die Schlagempfindlichkeit bezeichnet das Verhalten eines Stoffes (meist eines Sprengstoffes) gegenüber mechanischer Belastung. Das Kriterium ist dabei, dass sich der Stoff unter der Einwirkung einer definierten Schlagenergie mit hörbarem Knall explosiv zersetzt.

Prüfmethode

Als Prüfmethode wird der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) entwickelte Fallhammertest verwendet. Dieser ermöglicht durch das Fallen eines Gewichts aus einer bestimmten Höhe auf einen Prüfkörper die Prüfung mit einer definierten Schlagenergie. Diese ergibt sich aus dem Produkt von Fallhöhe und Gewicht und wird in der Einheit Joule (J) angegeben.

Einstufungen

Im Sinne des Sprengstoffgesetzes sowie der Richtlinie EG 440/2008 der Europäischen Kommission gilt ein Grenzwert von 40 Joule, unter dem eine Einstufung als explosionsgefährlicher Stoff erfolgt. Der Fallhammertest gehört neben der Prüfung auf Reibempfindlichkeit und dem Stahlhülsentest zu den nach dem Sprengstoffgesetz vorgeschriebenen Prüfungen. Die Prüfung ist beschrieben als Test 3(b)(i) innerhalb der Testserie 3 Teil der Prüfschemata zur Klassifizierung von Explosivstoffen der Klasse 1 im Sinne der Gefahrgutvorschriften.

Beispiele

Stoffe mit hoher Schlagempfindlichkeit (Schlagenergie < 0.5 J) wie zum Beispiel Nitroglyzerin oder Stickstofftrichlorid müssen gut vor Erschütterungen und Stößen geschützt werden, da sie sonst sehr leicht detonieren. Weitere Beispiele von Explosivstoffen (sortiert nach abnehmender Schlagempfindlichkeit) sind Silberazid (Schlagenergie 1 J), PETN (3 J), Pikrinsäure (7,5 J), Trinitrotoluol (15 J), Ammoniumperchlorat (25 J) und TATB(50 J).

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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 29.12. 2022