Satz von Hartman-Grobman
Der Satz von Hartman-Grobman, auch bekannt als Linearisierungssatz, besagt, dass das Verhalten eines dynamischen Systems in Form eines Autonomen Differentialgleichungssystems in der Umgebung eines hyperbolischen Fixpunkts dem Verhalten des um diesen Punkt linearisierten Systems gleicht. Hyperbolischer Fixpunkt bedeutet, dass keiner der Eigenwerte des linearisierten Systems den Realteil Null hat.
Benannt ist der Satz nach dem US-Amerikaner Philip Hartman und dem Russen David Grobman, die den Satz unabhängig voneinander 1960 bzw. 1959 veröffentlichten.
Nach dem Satz kann man in der Umgebung eines solchen Fixpunkts also lokal das Verhalten eines nichtlinearen Systems aus dem der linearisierten Gleichungen erschließen.
Satz
Das Differentialgleichungssystem ist nach Entwicklung mit der Taylor-Formel um den 
Fixpunkt, der bei  
sei, durch die Abbildung :
gegeben mit den nichtlinearen Resttermen 
für
.
und den konstanten Matrizen 
 
und 
. 
Der Vektorraum ist schon so aufgeteilt, dass die 
 
Eigenwerte 
 
mit positivem Realteil des linearisierten Systems in B sind, die 
 
Eigenwerte 
 
mit negativem Realteil in A:
für
bzw.
.
Dann gibt es einen Homöomorphismus
zwischen einer Umgebung von  
auf eine Umgebung von 
 
so, dass
mit
.
Etwas allgemeiner lässt sich ein System der Form  
mit 
 
durch eine lineare Koordinatentransformation immer auf obige Form bringen falls 
alle Eigenwerte von 
 
nichtverschwindenen Realteil haben.
Beispiel
Sei
.
Der einzige Fixpunkt des Systems ist . 
Dann ist
die Jacobi-Matrix 
an dieser Stelle, mit  
die Linearisierung des Systems entsprechend
,
also
.
Die Eigenwerte von ,
,
haben Realteile verschieden von null, somit ist  
ein hyperbolischer Fixpunkt und die Voraussetzungen des Satzes von 
Hartman-Grobman sind erfüllt. Da die Eigenwerte unterschiedliches Vorzeichen 
aufweisen, handelt es sich um einen Sattelpunkt 
und damit einen instabilen Fixpunkt. Nach Satz gilt dies nun nicht nur für das 
linearisierte, sondern auch für das ursprüngliche System.


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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 21.11. 2017