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Dichromsäure

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol Gefahrensymbol
Gefahr
H- und P-Sätze H:
  • Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P: Fehlende P-Sätze
Zulassungs­verfahren unter REACH besonders besorgnis­erregend: krebs­erzeugend (CMR)[3]; zulassungs­pflichtig[4]
MAK Schweiz: 5 μg·m−3 (berechnet als Chrom)[5]

Dichromsäure ist eine starke zweiprotonige Säure mit der Summenformel H2Cr2O7. Sie ist stärker sauer als Chromsäure. Der pKs1-Wert liegt im negativen Bereich, der pKs2-Wert (HCr2O7) ist 0,07.[6] Sie ist wie Chromsäure auch nur in verdünnter Lösung existent und in reiner Form unbekannt.

Strukturformel
Struktur von Dichromsäure
Allgemeines
Name Dichromsäure
Summenformel H2Cr2O7
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer Extern 13530-68-2
EG-Nummer 236-881-5
ECHA-InfoCard Extern 100.033.513
PubChem Extern 26090
Eigenschaften
Molare Masse 218,00 g·mol−1

Dichromsäure ist die den Dichromaten (z. B. Kaliumdichromat) zugrunde liegende Säure und besitzt wie diese ein starkes Oxidationspotenzial.

Beide Stoffe werden wegen der Giftigkeit der darin enthaltenen Chrom(VI)-Anions meist gemieden, sind aber bei manchen Versuchen nicht zu vermeiden bzw. zu ersetzen. Von einer Benutzung insbesondere durch Laien ist abzuraten.

Sicherheitshinweise und gesetzliche Regelungen

Dichromsäure wurde im Dezember 2010 aufgrund seiner Einstufung als krebserzeugend (Carc. 1B) in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substance of very high concern, SVHC) aufgenommen.[3] Im April 2013 wurde Dichromsäure danach in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe mit dem Ablauftermin für die Verwendung in der EU zum 21. September 2017 aufgenommen.[4][7] Als Chrom(VI)-Verbindung unterliegt Dichromsäure außerdem den Beschränkungen im Anhang XVII, Nummer 47 und 72 der REACH-Verordnung (in Deutschland umgesetzt durch die Chemikalien-Verbotsverordnung).[8]


Einzelnachweise

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  1. Eintrag zu Extern Chrom(VI)-verbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abgerufen am 27. April 2026. (JavaScript erforderlich)
  2. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Extern Chromium (VI) compounds, with the exception of barium chromate and of compounds specified elsewhere in this Annex in der Datenbank ECHA CHEM der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 27. April 2026. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung Extern erweitern.
  3. Hochspringen nach: a b Extern Eintrag in der SVHC-Liste der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 27. April 2026.
  4. Hochspringen nach: a b Extern Eintrag im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 27. April 2026.
  5. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva): Extern Grenzwerte – Aktuelle MAK- und BAT-Werte (Suche nach Chrom(VI)-Verbindungen), abgerufen am 27. April 2026.
  6. A. F. Holleman, E. Wiberg, N. Wiberg: Lehrbuch der Anorganischen Chemie. 102. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-017770-1, S. 1568.
  7. Extern Verordnung (EU) Nr. 348/2013
  8. ECHA: Extern Liste der beschränkten Stoffe – Anhang XVII der REACH-Verordnung, abgerufen am 5. September 2020.
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Basierend auf einem Artikel in: Extern Wikipedia.de
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 27.04. 2026