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Ziviler Luftverkehr

Bedeutungsvollster Teil der kommerziellen Luftfahrt. Ziel ist die Beförderung von Personen, Gepäck, Fracht und Post gegen Entgelt mittels staatlich dafür zugelassener Luftfahrzeuge. Voraussetzungen für Luftverkehr sind den Erfordernissen entsprechende

Hauptvorteil des Luftverkehr gegenüber den anderen Verkehrszweigen ist die schnelle Transportdurchführung über größere Entfernungen. Nachteilig sind die hohen Anschaffungspreise der Flugzeuge sowie hohe Betriebskosten.
Dem Reisekomfort (Beförderungsqualität) und Service (Kundendienst) des Luftverkehr sowie der Unabhängigkeit seiner Linienführung von der Erdoberflächengestalt stehen nachteilig der Zwang zur Konzentration auf wenige Knotenpunkte und seine noch nicht überwundene Abhängigkeit von klimatischen Bedingungen gegenüber.

Entsprechend seinen technisch-ökonomischen und ökologischen Merkmalen solltem dem Luftverkehr vorrangig die Personen- und Güterbeförderung auf Lang- und Mittelstrecken (Lang-und Mittelstrekkenluftverkehr Strecken ab etwa 1.000 km) vorbehalten seien. Charakteristisch ist ein schnelles Wachstum des Frachttransports (Luftfrachtverkehr) und der Fluggastbeförderung.

Die Luftverkehrsunternehmen erfüllen ihre Aufgaben auf der Basis verbindlicher Beförderungsbedingungen zu den im Flugplan festgelegten (Linienflugverkehr) oder vereinbarten Zeiten (Bedarfsflugverkehr) und nach geltenden Tarifen. Diese liegen meist über denen anderer Verkehrszweige.

Die Bedeutung des L. für den einzelnen und die Gesellschaft liegt insbesbesondere in der erzielbaren Zeiteinsparung proportional zur Beförderungsweite. Die Einsatzbereiche, nach denen auch die -* Luftfahrzeuge ausgelegt werden, sind a) Ultrakurzstreckenflugverkehr (bis zu 300km); b) Kurzstreckenflugverkehr (300.-.1 500km), Mittelstreckenflugverkehr (1500...3000km); c) Langstreckenflugverkehr (über 3000km).

Oberste internationale Luftverkehrsbehörde ist als UNO-Organ die International Civil Aviation Organization (ICAO). Die rechtliche Regelung von Fragen des Luftverkehr erfolgt durch Gesetzgebung des jeweiligen Staats (Luftverkehrsgesetz)

Luftverkehrsmarkt

Teil des Transportmarkts, fiktiver Ort und Prozess, an (in) dem sich Luftverkehrsunternehmen als Anbieter von Transportleistungen im Fluggast- und/oder Luftfrachtverkehr und die Verkehrskunden als Interessenten für diese Leistungen gegenübertreten, den Austauschakt vereinbaren und vollziehen.
Der Begriff Luftverkehrsmarkt schließt auch die Marktbedingungen und die Informationen über Angebot, Nachfrage, Kauf-, Verkaufs-, Zahlungsbedingungen usw. ein.
Marktarten des Luftverkehrsmarkt sind der Markt für Personenbeförderungsleistungen und der Markt für Gütertransportleistungen (Fracht- und Posttransportleistungen) mit Luftfahrzeugen. Marktbereiche des Luftverkehrsmarkt ergeben sich in der Untergliederung nach Regionen (Regionalmärkte) und nach Ländern (Ländermärkte). In Bindung an die konkrete Verkehrsrelationen (z. B. Frankfurt - New York) bilden sich Relationsmärkte. Den Flugstrecken adäquat existieren Absatzbereiche

Informationen zum zivilen Luftverkehr. Länderinformationen

Fluggesellschaften


 
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Datum der letzten Änderung : Jena, den: 07.07. 2016