Links- und rechtsseitige Stetigkeit
Links- und rechtsseitige Stetigkeit beschreibt in der Mathematik die Eigenschaft, dass eine Funktion nur von einer Seite aus gesehen stetig ist. Durch die „Aufteilung“ der Stetigkeit in linksseitige und rechtsseitige Stetigkeit hat man die Eigenschaft einer stetigen Funktion, „keine Sprünge“ zu machen, aufgeteilt in die Eigenschaften, keine Sprünge zu machen, wenn man sich dem betrachteten Punkt von links bzw. von rechts nähert.
Mathematisch wird einseitige Stetigkeit mithilfe von einseitigen Grenzwerten beschrieben. Ein einseitiger Grenzwert nähert sich dem Wert nur von einer Seite, man unterscheidet also zwischen einem linksseitigen und rechtsseitigen Grenzwert.
  
Definition
Eine Funktion  
heißt linksseitig stetig in einem Punkt ihres Definitionsbereichs 
, 
wenn für den linksseitigen 
Grenzwert die Gleichung 
gilt,  dazu äquivalent wenn die Einschränkung von  
auf 
 
stetig in 
 
ist, oder ebenfalls dazu äquivalent wenn die Bedingung  
für alle streng monoton steigenden Folgen  
in 
 
gilt. 
Analog ist der Begriff der rechtsseitigen Stetigkeit (z.B. über streng 
monoton fallende Folgen) definiert. Die Stetigkeit von  
in 
 
ist dann äquivalent dazu, dass die Funktion sowohl linksseitig als auch 
rechtsseitig in 
 
stetig ist. Dies ermöglicht eine Klassifizierung 
von Unstetigkeitsstellen. 
Beispiele
Die Heaviside-Funktion ist in 0 rechtsseitig aber nicht linksseitig stetig. Die Vorzeichenfunktion ist in 0 dagegen weder linksseitig noch rechtsseitig stetig.
Literatur
- H. Heuser: Lehrbuch der Analysis. Teil 1. Vieweg + Teubner, Wiesbaden 1980, ISBN 3-519-02221-4 (17. aktualisierte Auflage. ebenda 2009, ISBN 978-3-8348-0777-9).
 


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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 14.06. 2020