Cannabis / Haschisch

Aus verschiedenen Hanfsorten (Gattung Cannabis) können Rauschmittel gewonnen werden, die sich unter der Bezeichnung Cannabis zusammenfassen lassen. Die getrockneten und zerkleinerten harzhaltigen Blüten und kleine Blätter der weiblichen Pflanze werden so konsumiert (Marihuana), oder werden zu Haschisch und Haschischöl weiterverarbeitet. Cannabis ist in der Bundesrepublik Deutschland die am häufigsten gebrauchte und gehandelte illegale Droge. Die Hauptwirkstoffe sind die sogenannten Cannabinoide, zu dem auch Tetrahydrocannabinol (THC) zählt. Cannabinoide beeinflussen das Zentralnervensystem des Menschen. Besonders häufig erzielen sie eine relaxierende, sedierende und antiemetische Wirkung, in höherer Dosierung wird auch von halluzinogenen Eigenschaften berichtet.

Übersicht

Die berauschende Wirkung der Hanfpflanze ist bedingt durch die darin enthaltenen Wirkstoffe, insbesondere die Cannabinoide Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) als aktiver Hauptmetabolit sowie Cannabidiol (CBD). Von 68 gefundenen Substanzen aus dem ätherischen Öl von Cannabis sativa wurden 57 identifiziert.

Diese Substanzen binden an die Rezeptoren des Endocannabinoid-Systems im Zentralnervensystem des Organismus. Die endogenen Agonisten dieser Rezeptoren heißen Endocannabinoide und spielen eine wichtige Rolle bei der Modulation synaptischer Prozesse.

Die beiden Arten sind Gewöhnlicher Hanf und Indischer Hanf, aus denen heute mehrere hundert Zuchtsorten entstanden sind. Im Allgemeinen hat indischer Hanf gegenüber dem Nutzhanf einen höheren relativen Anteil an beruhigendem CBD im Verhältnis zum Hauptwirkstoff THC. Ruderalhanf spielt für die Drogenproduktion kaum eine Rolle. Als Droge ist fast ausschließlich die weibliche, unbefruchtete Pflanze interessant, da diese die größte Wirkstoffkonzentration aufweist.

Die bekanntesten Verwendungsformen sind

In der Medizin werden meist reines THC oder standardisierte Extrakte (z.B. Sativex) verwendet.

Je nach Anwendungsform variiert die Zeit bis zum Eintritt der Wirkung von einigen Minuten beim Inhalieren und zwischen 30 und 300 Minuten bei oraler Aufnahme. Die Wirkung hält selten länger als drei bis vier Stunden an, bei oralem Konsum werden aber auch deutlich längere Zeiträume berichtet. Cannabis kann unter anderem halluzinogen wirken, was sich meist in Form von leichten Wahrnehmungsveränderungen bei Farben, Formen, Geräuschen sowie der Zeitwahrnehmung äußert.

Geschichte

Obwohl Hanf seit etwa 5.000 Jahren, zuerst in China, zur Fasergewinnung angebaut wurde, finden sich erste Berichte über die Anwendung der Inhaltsstoffe zu medizinischen oder rituellen Zwecken erst in indischer Literatur vor etwa 2.400 Jahren. Medizinische Literatur dieser Zeit beschreibt auch Anwendungen in der Epilepsie und bei Schmerzen. In Ausgrabungen in den Yanghai-Gräbern im Xinjiang, einem autonomen Gebiet im Westen Chinas, fanden sich Reste von Keimlingen, Blättern und Früchten von Cannabis sativa. Mit der Radiokohlenstoffdatierung konnte deren Alter auf ca. 2.500 Jahre bestimmt werden.

Mit Bekanntwerden der psychischen Wirkung im Europa des 17. Jahrhunderts setzten zwei Betrachtungsweisen ein: In Frankreich wurden die bewusstseinsverändernden Eigenschaften der Inhaltsstoffe betont, insbesondere in literarischen Kreisen, etwa von Alexandre Dumas dem Älteren und Fitz Hugh Ludlow, während in England medizinische Anwendungen im Vordergrund standen; W. B. O’Shanghnessy nennt Beruhigung, Anfallslinderung und Krampflinderung. Hanf wurde oft als günstiger Tabakersatz verwendet und in diesem Zusammenhang in der Literatur oft beiläufig als Knaster oder starker Tobak bezeichnet.

Bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts war Cannabis, gewöhnlich in Form von alkoholischen Extrakten, ein leicht verfügbares Medikament; im 19. Jahrhundert eines der am häufigsten verschriebenen. Im Jahre 1925 fand die Internationale Opiumkonferenz in Genf statt. Dort wurde auch ein Verbot von Cannabis diskutiert. Während der Zeit der Prohibition in den USA wurde auch Cannabis zunehmend als eine Gefahr für die Gesellschaft angesehen. Hintergrund war jedoch, dass die mächtigen Baumwollfarmerverbände der Südstaaten und Tabakproduzenten fürchteten, Marktanteile an Hanf zu verlieren und unter Hinweis auf die Rauschwirkung zum Verbot drängten. Kombiniert mit gezieltem Lobbyismus zwischen 1935 und 1937 des Hearst News Network des Medienzars William Randolph Hearst, der wegen der Aussicht einer preisgünstiger werdenden Papierproduktion mit Hanf hohe finanzielle Verluste befürchtete, und der Chemiefirma DuPont, die unter anderem Nylon und Rayon produzierte, dürfte das letztendlich zum De-facto-Verbot im Jahr 1937 geführt haben. Vermutlich steht dies auch im Zusammenhang damit, dass 1933 in den USA die Alkoholprohibition aufgehoben worden war und der damit verbundene riesige staatliche Verfolgungsapparat somit ohne sinnvolle Beschäftigung war; so war die treibende Kraft des US-Cannabisverbots, der Vorsitzende des "Bureau of Narcotics" Harry J. Anslinger, vor 1933 im "Prohibition Bureau" für die Durchsetzung des Alkoholverbots zuständig gewesen. Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Anbau der bis dahin gebräuchlichen Hanfpflanze als Rohstoff für Uniformen, Verbandszeug, Flugzeugbau und ähnlichem zwar noch einmal propagiert, mit dessen Ende ging aber auch die hektarweise Vernichtung von Feldern einher, auf denen "Marihuana" angebaut wurde — ein Synonym spanischer Einwanderer, das in kurzen Werbefilmen der US-Regierung als Droge für Perverse, siechende "Untermenschen", geistlose "Neger" und mexikanische Immigranten beschrieben wird. Dieser harte Dualismus in der Drogendiskussion — hier die wohlvertrauten Alltagsdrogen Alkohol und Tabak, die meist nicht einmal als Drogen bezeichnet wurden, dort die neue, fremdländische Gefahr Marihuana, von der viele nicht wussten, dass sie mit dem altbekannten Hanf identisch ist — hielt sich lange Zeit hartnäckig und führte zur Verbannung der Nutzpflanze Hanf aus dem westlichen Kulturkreis.

Obwohl in den europäischen Staaten mit Ausnahme von Portugal, wo der Konsum von Cannabis zu "Aufmüpfigkeit unter den Negersklaven" geführt hatte, keine negativen Auswirkungen des Cannabis-Konsums bekannt waren, wurde auf Drängen von Ägypten, das seinerseits damit gedroht hatte, die Einfuhr von Kokainund Heroin aus Europa zu verbieten, Cannabis zu einer illegalen Droge erklärt.

Im Zuge des Kampfes gegen Marihuana stieg der Straßenpreis in den vergangenen 50 Jahren um bis zu 8000 Prozent von 60 US-Dollar/kg auf 1500 bis 5000 US-Dollar (regional sehr unterschiedlich).

Nach Meinung von Befürwortern einer Legalisierung des Cannabisgebrauches soll die nach ihren Angaben enorm vielseitige Verwertbarkeit des Hanfes eine große Rolle dabei spielen, dass Cannabis bis heute illegal geblieben sei, denn Hanf stehe z.B. in Konkurrenz zu Holzprodukten wie Papier, Textilien, Lebensmittelölen und vor allem zu Tabak und einer Vielzahl von chemisch hergestellten und patentierten Medikamenten.

Heutige gesetzliche Lage

Entsprechend den Bestimmungen des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel 1961, das von fast allen Staaten der Welt ratifiziert wurde, sind die Erzeugung, der Besitz und der Handel von Cannabis nahezu weltweit verboten, in einigen Ländern ist auch der Konsum illegal. Eine Ausnahme sind die Niederlande, wo Erwerb und Besitz geringer Mengen Cannabis (bis zu 5 Gramm) geduldet und somit de facto straffrei sind, obwohl Cannabis in den Niederlanden de jure auch weiterhin illegal und verboten ist. Allerdings ist auch in vielen anderen Ländern der Besitz einer geringen Menge Cannabis für den Eigengebrauch teilweise entkriminalisiert, wobei von Land zu Land verschiedene Mengen als gering gelten. In Deutschland ist der bloße Konsum von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln de jure nicht strafbar, dagegen sind der Anbau, die Herstellung, das Verschaffen, der Erwerb, der Besitz, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, das Veräußern, das Abgeben, das Verschreiben, das Verabreichen und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch gemäß Betäubungsmittelgesetz strafbar bzw. genehmigungspflichtig.

Wirkung

Wirkstoffe

Für die Wirkung von Cannabis und Haschischprodukten sind hauptsächlich folgende drei Hauptkomponenten verantwortlich, die sich in ihrer Wirkung wechselwirkend beeinflussen.

  1. Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC), welches zum Großteil den psychoaktiven Effekt von Cannabis hervorruft.
  2. Cannabinol (CBN) ist vorrangig für die muskelrelaxierende (krampflösende) Wirkung verantwortlich.
  3. Cannabidiol (CBD) wirkt nach neuesten Studien dem THC-Effekt entgegen, schwächt damit dessen Wirkung und sorgt gleichzeitig für eine längere Wirkungsdauer des Gesamteffekts auf die körperlichen Prozesse. Ein hoher CBD-Anteil in den Trichomen schwächt den allgemeinen psychoaktiven Effekt und führt zu einer eher körperbetonten, sedierenden Wirkung, anstatt zu einer bewusstseinserweiternden Erfahrung.

Hanfpflanzen mit einer großen Anzahl von Trichomen (Pflanzenhaaren), mit sehr hohem THC- und einem extrem niedrigen Cannabidiolanteil-Verhältnis (in der Regel von der genetischen Varietät (Cannabis sativa oder Cannabis indica) und vom Reifegrad abhängig), führen demnach zum psychoaktiven Geisteszustand, den Konsumenten als klar, sauber und bewusstseinserweiternd empfinden. Konsumenten beschreiben den Rausch von Sativa-Gattungen meist als kopfbetont und geistesanregend, Indica-Gattungen hingegen werden eher als körperbetont und schmerzlindernd empfunden.

Toxizität

Cannabis selbst ist praktisch ungiftig; die Dosen, die ein Mensch aufnehmen müsste, damit eine toxische Wirkung der Inhaltsstoffe eintritt, sind weder durch Rauchen noch durch Essen von Cannabis zu erreichen. So liegt z.B. die letale Dosis von reinem Δ-9-THC bei über 4 Gramm.

Die LD50 des Hauptwirkstoffes THC beträgt bei Mäusen im Fall intravenöser Gabe 29 mg je Kilogramm Körpergewicht, bei oraler Einnahme jedoch 482 mg je Kilogramm Körpergewicht. In der Praxis ist eine tödliche Überdosis beim Menschen deswegen noch in keinem Fall vorgekommen.

Akute Rauschwirkung

Die akuten Wirkungen von Cannabis können je nach Person, Wirkstoffanteil, momentaner körperlicher und psychischer Verfassung, Erfahrung mit der Droge sowie Umfeldbedingungen sehr unterschiedlich sein. Eine Schwierigkeit für Konsumenten besteht darin, dass die gleiche Menge THC bei verschiedenen Menschen unterschiedlich wirken kann. Auch bei demselben Mensch kann die Wirkung der gleichen Dosis zu verschiedenen Zeitpunkten variieren. Diese Problematik wird durch die unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen und die (aus Illegalitätsgründen) fehlenden zuverlässigen Inhaltsangaben noch verstärkt. Dies alles führt dazu, dass der Konsument die zu erwartende Wirkung nicht immer verlässlich einschätzen kann und damit ein begrenztes Risiko eingehen muss.

In der Regel ist als akute Auswirkung eine gewisse Bewusstseinsverschiebung festzustellen, die assoziatives, sprunghaftes Denken und eine Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses mit sich bringt. Diese Bewusstseinsveränderung kann je nach Bedingungen sehr positive, aber auch sehr negative Empfindungen hervorrufen. Häufige körperliche Effekte sind gerötete Augen, Mundtrockenheit, gesteigertes Hungergefühl, Erhöhung des Pulses, Senkung des Blutdrucks und Müdigkeit bzw. Antriebslosigkeit.

Intensivierung der Wahrnehmung

Die selektiv intensivierende Wirkung auf Gefühlseindrücke bei stark erhöhtem Konsum bezieht sich nicht nur auf positive, sondern auch auf negative Eindrücke wie Angst oder Misstrauen, wodurch bereits geringes Unwohlsein unter Einfluss von Cannabis zu akuten, verstärkten Angstzuständen führen kann.

Gesundheitsrisiken

"Die wesentlichen gesundheitlichen Folgen eines über mehrere Jahre andauernden chronischen Cannabiskonsum (geraucht) halten Hall et al. (1999) zusammenfassend folgende fest […] :

Kleiber und Söllner: Cannabis — Neue Beiträge zu einer alten Diskussion, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen

Die unterschiedlichen Ausprägungen der gesundheitlichen Folgen werden beeinflusst durch:

Negative psychische Auswirkungen

Die Folgen des Cannabis- bzw. THC-Konsums auf die Psyche sind vielfältig und abhängig von verschiedenen Faktoren, daher können wenig generelle Aussagen getroffen werden, für welchen Personenkreis welche Dosis schädigend wirkt und unter welchen Umständen bereits einmaliger oder seltener Konsum Probleme mit sich bringt.

Amotivationssyndrom

Die deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren weist darauf hin, dass bei der speziellen Gruppe von Konsumenten, bei der Cannabiskonsum und zusätzlich persönliche und soziale Risikofaktoren zusammenkommen, eine besondere Gefährdung besteht, welche folgendermaßen beschrieben wird:

"Zwar hat der Konsument selbst ein Gefühl erhöhter Leistungsfähigkeit, die jedoch objektiv betrachtet immer mehr abnimmt. An die Stelle geordneten Denkens und logischer Schlussfolgerungen tritt häufig eine Art Scheintiefsinn, wovon vor allem Sorgfaltsleistungen betroffen sind. […] Im Zusammenhang mit dem genannten Amotivationssyndrom zeigt sich ein zunehmendes allgemeines Desinteresse, gepaart mit verminderter Belastbarkeit. Der Konsument zieht sich immer mehr in sich zurück und wird sich selbst und den Aufgaben des Alltags gegenüber immer gleichgültiger: Er fühlt sich den Anforderungen der Leistungsgesellschaft allmählich immer weniger verpflichtet, aber auch immer weniger gewachsen, und schert mehr und mehr aus seinem bisherigen sozialen Gefüge aus."

— Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: externer Link Suchtstoffe Cannabis

Zum sog. Amotivationssyndrom stellt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften fest:

"Es gibt bis heute keinen schlüssigen Nachweis, dass dieses Syndrom, das mit Lethargie, Passivität, verflachtem Affekt und mangelndem Interesse assoziiert ist, spezifisch für Cannabis ist. Möglicherweise werden mit diesem `Syndrom´ chronische Intoxikationszustände beschrieben. Auch ist es vorstellbar, dass Defektzustände von Schizophrenen, Subsyndrome depressiver Erkrankungen oder Patienten mit schweren Persönlichkeitsstörungen, die gleichzeitig Cannabis konsumieren, mit diesem Syndrom beschrieben wurden. Hierauf weisen die Überschneidungen der beschriebenen Symptomatik mit dem Symptomkomplex der Negativsymptomatik schizophrener Störungen oder anhedoner Symptome depressiver Störungen hin."

Auslösen latenter Psychosen

Aus einer australischen Erhebung schlossen verschiedene Forscher, dass Cannabis eine dauerhafte Psychose auslösen kann, da viele der untersuchten Personen psychoseähnliche Symptome hatten. Bei Veranlagung soll eine 11-fach erhöhte Wahrscheinlichkeit bestehen, an einer Psychose zu erkranken, wenn in der Jugend Cannabis konsumiert wurde. Einigen Untersuchungen zufolge wurde der Cannabiskonsum mit Schizophrenie in Verbindung gebracht.
Es wurde zudem der Verdacht geäußert, dass Cannabis bereits bei moderatem Konsum eine dauerhafte Drogenpsychose auslöse sowie bereits geheilte Psychosen erneut auslösen könne. Möglicherweise besteht eine genetische Disposition für Psychosen, die durch (teilweise einmaligen) THC-Konsum ausbrechen können. Unter Verdacht steht dabei das sogenannte Comt-Gen (Catechol-O-Methyltransferase-Gen). Grundsätzlich wird Personen mit einer Neigung zu psychischen Problemen empfohlen, den Konsum von Cannabis zu meiden.

In Großbritannien veröffentlichten Forscher der Universitäten Cardiff und Bristol im Jahr 2007 eine Metastudie. Diese ergab, dass Cannabiskonsumenten bis zu 41% mehr an psychoseähnlichen Symptomen leiden als Personen, die angaben, noch nie Cannabis konsumiert zu haben.
Unklar ist bei allen Untersuchungen jedoch, ob nicht etwa ein umgekehrt kausaler Zusammenhang zwischen Psychose und Konsum besteht, indem letzterer stattfindet, um eventuellen Symptomen einer noch nicht ausgeprägten Psychose zu begegnen.

Hirnorganische Wirkung

Man weiß heute, dass Cannabis, beziehungsweise das Δ9-THC, eine neuroprotektive Wirkung ausübt und das Hirn vor Degeneration schützt. Dies zeigt sich sowohl im Tierversuch wie auch daran, dass Cannabiskonsum den üblichen alkoholkonsumbedingten Gehirnvolumenverlust vollständig verhindert. Es gibt aber auch zahlreiche Studien, in denen das Gehirn auf mögliche bleibende negative Veränderungen in Struktur und Funktion durch THC-Wirkung untersucht wurde. Dabei zeigten sich unterschiedliche, z.T. widersprüchliche Ergebnisse. Trotz des komplexen Geflechts von neuroprotektiven und neurotoxischen Effekten scheint nur eine kleine und zudem nach Absetzen der Droge wieder vollständig verschwindende funktionelle Beeinträchtigung wissenschaftlich abgesichert zu sein. Die These von pathologischen Hirnschädigungen durch Cannabis ist nicht sehr wahrscheinlich .

Abhängigkeitsgefahr

Cannabiskonsumenten können eine psychische Abhängigkeit entwickeln. Während die Kleiber-Kovar-Studie und der Roques-Report von einem eher geringen Abhängigkeitspotenzial ausgehen, wurde in einer neueren Studie ein höheres Suchtpotenzial vermutet.

Bei Dauerkonsumenten wurden z.T. Entzugserscheinungen beobachtet, weshalb die These aufgestellt wurde, dass auch eine körperliche Cannabis-Abhängigkeit möglich ist. Andere Quellen gehen von keiner körperlichen Abhängigkeit aus. Die psychische Abhängigkeit stellt bei Drogen jedoch allgemein das größere Problem dar. Bei der Bindung an die Droge spielen psychische bzw. psychosoziale Faktoren eine Rolle, wie z.B. ein konsumierendes Umfeld.

Kleiber und Soellner kommen nach der Auswertung mehrerer Untersuchungen zum Ergebnis, dass körperliche Entzugssymptome bei Cannabiskonsumenten kaum beschreibbar und allenfalls schwach ausgeprägt seien. Ferner stellen sie fest, dass Studien im deutschsprachigen Raum, die sich mit dem Konsum von Cannabis und einer damit einhergehenden Abhängigkeitsentwicklung beschäftigen, überwiegend im psychiatrischen Bereich durchgeführt wurden, was zu systematischen Verzerrungen bei den Schlussfolgerungen hinsichtlich Abhängigkeit und anderen Problemen führte, zumal die untersuchten Konsumenten überwiegend auch andere legale und illegale Drogen konsumierten.

Die Entstehung einer Cannabisabhängigkeit steht in einem engen Zusammenhang mit sozialen Faktoren, der persönlichen Reife des Konsumenten und dem Alter bei Erstkonsum. Bei langjährigen Konsumenten kann es im Falle eines Absetzens der Droge zu Schlafstörungen kommen. Dies kann sich in einzelnen Fällen über einen Zeitraum von bis zu 21 Tagen hinziehen.

Die Kleiber-Kovar-Studie für das Bundesministerium für Gesundheit 1994 kam zu dem Ergebnis, dass bis zu 20 Prozent der Drogenkonsumenten abhängig seien. Innerhalb der untersuchten Probanden waren es ca. 8 — 14 Prozent (je nach Auslegung der Abhängigkeitskriterien); von den reinen Cannabis-Konsumenten waren innerhalb der untersuchten Gruppe 2 Prozent abhängig, die anderen Abhängigen in der Studie nahmen neben Cannabis noch andere Drogen. Es schätzten sich mehr Konsumenten selbst als süchtig ein, als dies nach psychiatrischen Erhebungsmethoden der Fall gewesen wäre. Abhängigkeit von Cannabis sei vor allem auf besondere persönliche Umstände zurückzuführen, beispielsweise spiele ein frühes Einstiegsalter eine große Rolle, so das Fazit dieser Studie. Ein früher Einstieg berge die Gefahr, dass der Konsument keine anderen Mittel und Wege kennenlerne, Probleme im Leben zu meistern oder Spaß zu haben. Auch wird der Einsatz von Cannabis als Hilfsmittel zur Verdrängung von Problemen als gefährlich eingeschätzt.

Bei regelmäßigen, intensiven Konsumenten kann sich ein Toleranzeffekt (Dosissteigerung, um einen Rausch zu erzielen) entwickeln; einzelne Studien haben auf die mögliche Entwicklung eines solchen Effekts hingewiesen. Diese Toleranz betrifft einige, aber nicht alle der typischen Cannabiswirkungen, so dass intensive Konsumenten auch höhere Dosen zu sich nehmen als moderate Konsumenten. Im Vergleich zu den meisten anderen Drogen ist dieser Effekt aber als eher gering einzuschätzen.

Schädigung der Lunge

Bei Untersuchungen von Cannabisrauch wurde festgestellt, dass dessen Zusammensetzung der von Tabakrauch bemerkenswert ähnlich ist. Die Teerstoffe im Cannabis sind allerdings offenbar im höheren Maße krebserregend. Das Rauchen von Cannabis kann daher negative Auswirkungen auf die Lunge haben. Diese Auswirkungen steigern sich, wenn Cannabis mit Tabak vermischt und ungefiltert geraucht wird. Werden zusätzlich zum Tabakkonsum Joints geraucht, steigt die Gefahr. Ob die Auswirkungen bei reinen Cannabiskonsumenten, die die Droge mit Tabak zusammen konsumieren, letztlich stärker oder schwächer als die bei reinen Tabakrauchern sind, ist umstritten, da einerseits bei Joints meist tiefer und deutlich länger inhaliert wird, aber andererseits durchschnittliche Cannabis-Konsumenten deutlich weniger Joints rauchen als durchschnittliche Tabakkonsumenten Zigaretten. In einer US-Studie (UCLA, Los Angeles) wurde hingegen festgestellt, dass selbst ein regelmäßiger und vergleichsweise intensiver Cannabiskonsum (500 — 1000 Joints pro Jahr) weder eine signifikant höhere Lungen-, Mund- und Speiseröhrenkrebswahrscheinlichkeit noch sonstige höhere gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Allerdings ist die Fallzahl für diese Fall-Kontroll-Studie mit insgesamt 2.240 nachträglich untersuchten Personen recht gering, um Entwarnung bezüglich des Krebsrisikos von Cannabisrauch geben zu können. Retrospektive Studien wie diese sind nur zur Aufstellung von Hypothesen geeignet, jedoch nicht zur Beweisführung. Für Personen, welche Cannabiskonsum aufgrund der möglichen Schädigung der Lunge vermeiden, wurde mit dem sogenannten Vaporizer eine Möglichkeit für einen weniger gesundheitsschädlichen Konsum gefunden. Dabei wird die Droge nur soweit erhitzt, bis die psychotropen Substanzen, allen voran THC, verdampfen — eine Verbrennung und die damit verbundene Entstehung weiterer Schadstoffe wird jedoch vermieden.

Robert Melamede von der University of Colorado, einer der führenden amerikanischen Cannabisexperten, vertritt die Auffassung, dass Rauchen von Cannabis weniger wahrscheinlich eine Krebserkrankung auslöse als das Rauchen von Tabak. THC habe sogar krebshemmende Eigenschaften. Nach einer englischen Studie wirkt THC vor allem auf Leukämiezellen ein.

Eine wissenschaftliche Untersuchung aus Neuseeland ergab demgegenüber, dass die Wahrscheinlichkeit, Lungenkrebs zu bekommen, gegenüber üblichem Tabakkonsum bei hohem Cannabiskonsum (10 Jahre täglich ein Joint bzw. 5 Jahre täglich 2 Joints) bis zu 5,7-fach erhöht ist.

Donald Tashkin ist einer der führenden amerikanischen Lungenspezialisten und hat etwa 30 Jahre lang an dem Gebiet geforscht. Seine jüngsten Auswertungen der Langzeitstudien kam zu einem anderen Schluss. Sein Forschungsteam und er habe keine Verbindung zwischen erhöhten Risiko an Lungenkrebs und Bronchitis zu erkranken und Cannabis gefunden, sondern die Eingebung, dass es einen schützenden Effekt hätte.

Rechtsprechung

Eine gefestigte Rechtsprechung aufgrund von gesetzlich festgelegten Gefahrengrenzwerten, vergleichbar dem Fahren unter Alkoholeinfluss, fehlt in Deutschland bislang. Anders als bei Überschreitungen der definierten Alkoholgrenzwerte (etwa der 1,1 Promille-Grenze) wird die Fahrerlaubnis bei Fahrten unter Cannabiseinfluss nicht als unmittelbare strafrechtliche Folge entzogen. Als Grund hierfür wird die nichtlineare Abbaudynamik nach Cannabiskonsum angeführt, die beispielsweise eine zuverlässige Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt ausschließt.

In Deutschland sorgten Urteile des Bundesverfassungsgericht (Juni 2002, Dezember 2004) für eine gewisse Liberalisierung der bis dato relativ strengen Praxis der Behörden. So entschied das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2004, dass bei einer THC-Blut-Konzentration von unter 1,0ng/ml nicht zwangsläufig eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht. Dieser "Gefahrengrenzwert" wurde jedoch bislang nicht vom Gesetzgeber bestätigt.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis besorgt dann aber meist die Fahrerlaubnisbehörde im Verwaltungsrechtswege.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung, Ärztliches Gutachten

Grundsätzlich wird nach Fahrten unter Drogeneinfluss eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde verlangt, um festzustellen, ob es sich um einmaligen Probierkonsum oder um gelegentlichen oder regelmäßigen Gebrauch handelt und um die Rückfallgefahr zu beurteilen. Für die Dauer der erforderlichen Abstinenzzeit wird die Fahrerlaubnis entzogen, falls dies nicht schon vorher geschehen ist. Wird Cannabiskonsum aktenkundig ohne aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde mit ähnlicher Zielsetzung ein Ärztliches Gutachten (ÄG) an. Diese Maßnahme kann auch nach bloßem widerrechtlichen Besitz getroffen werden. Abhängig vom Ergebnis des Gutachtens darf der Betroffene die Fahrerlaubnis behalten oder es folgt die Anordnung einer MPU zur Klärung von Eignungszweifeln.

Österreich und Schweiz

In Österreich und in der Schweiz ist es verboten, unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug zu führen. Als beeinträchtigt gelten Personen, bei denen Cannabis im Blut festgestellt wird.

Konsumformen

Grundsätzlich stehen eine Reihe verschiedener Applikationswege offen, von denen die inhalativen und die oralen die gebräuchlichsten sind.

Um Cannabinoide über die Lunge aufzunehmen, müssen sie in eine inhalierbare Form gebracht werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Einmal können sie in Aerosolform gebracht werden, z.B. durch Zerstäubung mit einem Inhalator. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Cannabiswirkstoffe in einen gasförmigen Zustand zu überführen. Dies gelingt einerseits durch schonendes Erhitzen auf den Siedepunkt der Cannabinoide (verdampfen, vaporisieren) mittels eines Vaporizers oder andererseits durch Verbrennen (rauchen). Es gibt viele Möglichkeiten, Cannabis zu rauchen, z.B. pur oder mit Tabak vermischt.

Auch für die orale Aufnahme gibt es mehrere Möglichkeiten. Da Cannabinoide fettlöslich sind, sind dafür fetthaltige Nahrungsmittel oder Trägerlösungen erforderlich. Cannabis kann direkt oder als Cannabisbutter in Gebäck verbacken werden oder mit Kakao bzw. Schokolade gebunden werden. Weitere Möglichkeiten sind die Zubereitung eines alkoholischen Auszugs und die pharmazeutische Herstellung von Pflanzenextrakten oder THC in Reinform.

Durch oralen Konsum oder die Aufnahme als Aerosolspray oder Dampf lässt sich die Belastung der Atemwege vermeiden bzw. minimieren. Dagegen schädigt das Rauchen wegen zahlreicher giftiger beziehungsweise krebserregender Verbrennungsprodukte dem Atemtrakt und den Verdauungstrakt. Es kann unter anderem zu chronischen Erkrankungen des Atmungssystems wie der chronischen Bronchitis und bei langjährigem Gebrauch zum Bronchialkarzinom führen. Die im Cannabisrauch enthaltene Teermenge entspricht in etwa der von Tabakrauch. Allerdings wird Cannabisrauch tiefer und länger inhaliert, was die Schadstoffexposition erhöht. Andererseits werden Joints oder Bongs üblicherweise seltener konsumiert als Zigaretten. Letztlich ist bei langjährigen Rauchern von einem erhöhten Risiko für Erkrankungen des Atmungssystems auszugehen, zusätzlich wird das Risiko der Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen signifikant erhöht. Die Beimischung von Tabak verstärkt diese Risiken.

Mischkonsum mit anderen Drogen

Bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol wird die Alkoholwirkung verstärkt, außerdem kann Übelkeit und Ohnmacht verursacht werden. Die Wirkung von Cannabis wird durch Alkohol überdeckt.

Wie bei allen anderen Kombinationen unterschiedlicher psychoaktiver Substanzen können auch beim Mischkonsum von Cannabis mit anderen illegalen Drogen zum Teil unangenehme und gefährliche Wechselwirkungen auftreten.

Bei Konsum von Cannabis mit Tabak ist es möglich, dass ein zuvor nicht Tabak rauchender Cannabiskonsument eine Nikotinabhängigkeit entwickelt. Außerdem ist ein erhöhtes Atemwegsrisiko gegeben. Nikotin unterdrückt die THC-Wirkung, während THC die Nikotinwirkung steigert.

Auswirkungen der Illegalität

Gesellschaftliche Auswirkungen

Da Cannabis in Deutschland ausschließlich illegal erworben oder angebaut werden kann, ergeben sich in diesem Zusammenhang Auswirkungen auf den Umgang mit der Droge in der Gesellschaft. Durch den Kontakt zum illegalen Markt kommen Cannabiskonsumenten leichter mit härteren illegalen Drogen in Kontakt als Menschen, die ihre Drogen in Supermärkten, Apotheken oder anderen speziellen Geschäften (wie z.B. Coffee Shops in den Niederlanden) erwerben können. Das Bundesverfassungsgericht befand 1994, dass in der wissenschaftlichen Literatur die These von der Einstiegsdroge "überwiegend abgelehnt" werde. Ebenso kam die Kleiber Studie 1998 zu dem Schluss, dass "die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, […] nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar" sei. Die größte Gefahr ist jedoch die einer strafrechtlichen Verfolgung mit unter Umständen drastischen Folgen wie Entzug der Fahrerlaubnis und Verlust des Arbeitsplatzes.

Gesundheitliche Auswirkungen

Aufgrund fehlender staatlicher Kontrolle von Cannabis kann Haschisch von Dealern mit anderen Substanzen gestreckt werden. Meist haben die Streckmittel negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Konsumenten. In gestrecktem Haschisch finden sich Henna, Sand oder Öle/Fette; in seltenen Fällen wurden auch giftige Substanzen wie Pentachlorphenol (PCP), Bleisulfid, Altöl oder Schuhcreme nachgewiesen. Die Verdünnung ist verhältnismäßig schwer zu erkennen, da Konsistenz und Geruch durch schwarzmarktbedingt wechselnde Quellen und Herstellungsverfahren variieren.

Auch das Strecken mit feinem Sand oder Talk findet zunehmend Verwendung. Diese Streckmittel sind in der Regel sehr leicht als solche zu erkennen und auch nicht so gefährlich, wie es Beimischungen in Haschisch sein können. Oft wird das wirkstoffreiche Harz der Blüten abgeschüttelt, um daraus Haschisch zu gewinnen, wodurch die Wirkung des Marihuanas bei nahezu unverändertem Gewicht nachlässt. Manchmal werden die abgeschüttelten Blätter und Blüten mit Haarspray besprüht, um dem unerfahrenen Konsumenten Harzkristalle vorzugaukeln.

Im Raum Leipzig kam es im November 2007 zu schweren Bleivergiftungen von Konsumenten durch kontaminiertes Marihuana. Wiederum zu neuen Fällen von Schwermetallvergiftungen aufgrund von Cannabiskonsums kam es Anfang 2009 in Bayern und Baden-Württemberg. In dem mutmaßlich konsumierten Cannabis bzw. im Blut der Konsumenten konnte Quecksilber, Cadmium und Blei nachgewiesen werden.

Mangelnde Qualitätskontrolle

Da es keinen kontrollierten Markt für Cannabisprodukte gibt, stellen sich Probleme bezüglich der Qualität ein. Da die Dealer sich meist selbst aus wechselnden Quellen versorgen, ist nie klar, wie hoch der Wirkstoffgehalt tatsächlich ist. Durch gezielte Züchtungen und Anbaumethoden weichen die Wirkungen teilweise bis um das Fünffache voneinander ab. Außerdem werden Fälschungen oder Streckungen beobachtet, der Konsument geht in solchen Fällen aus Angst vor eigener Verfolgung meist nicht gegen den Dealer vor.

Bei der Streckung von Marihuana findet häufig das Bestäuben mit Wasser Verwendung, um das Gewicht zu erhöhen. Teils werden auch nichtpotentes Faserhanf-Laub (Knaster) oder Gewürze wie Majoran, Brennnesseln oder ähnliches dazugemischt, wenn es sich nicht um eine komplette Fälschung handelt.

Konsum in der Bevölkerung

In Deutschland hatten 2004 unter 12- bis 25-Jährigen 31 Prozent Erfahrungen mit Cannabis (35 Prozent der männlichen und 27 Prozent der weiblichen Befragten). Bezogen auf einen Konsum in den letzten 12 Monaten sind 13 Prozent (17 Prozent der Männer, 10 Prozent der Frauen) aktuelle Konsumenten (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

Eine erneute Studie im Jahr 2007 konnte einen Rückgang des Konsums feststellen. Von den 14- bis 17-Jährigen gaben 13 Prozent an Cannabis bereits probiert zu haben, 2004 waren es noch 22 Prozent. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sieht in diesen Zahlen aber noch keine Trendwende.

Im Hinblick auf alle Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren hatten 2003 in Deutschland 25 Prozent Erfahrungen mit Cannabis (30 Prozent der Männer, 18 Prozent der Frauen), in den letzten 12 Monaten hatten 7 Prozent die Droge konsumiert und in den letzten 30 Tagen 3,4 Prozent (Quelle: IFT, München).

In der Schweiz haben laut dem Bundesamt für Statistik 36 Prozent der männlichen und 24 Prozent der weiblichen 15- bis 24-Jährigen bereits Cannabis konsumiert (2002). 16 Prozent bzw. 7 Prozent gaben an, regelmäßig zu konsumieren.

Cannabis in Jugendkulturen

In der europäischen und amerikanischen Jugendkultur ist Cannabis sehr weit verbreitet; von Beginn der 1990er bis Anfang der 2000er Jahre war ein kontinuierlicher Anstieg im Konsum unter Jugendlichen festzustellen, der aktuell die "Höchstwerte" aus den frühen 1970er Jahren deutlich übersteigt. Parallel hierzu wurde Cannabis seit den 1990er Jahren in diversen Jugendkulturen thematisiert, vor allem im Hip-Hop und Reggae, zudem auch in Filmen und Literatur. Unter vielen Jugendlichen hat sich dabei eine Beiläufigkeit des Konsums eingestellt. Dem gegenüber war in der Frühzeit des über jugendkulturelle Botschaften propagierten Cannabiskonsums Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre noch ein stärker ritualisierter Konsum zu beobachten. Außerdem hat in den gegenwärtig über Jugendkulturen vermittelten Bildern von Cannabis die in der "Hippiezeit" noch vordergründige Funktion der Droge als Symbol der Rebellion stark an Wirksamkeit eingebüßt.

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Basierend auf einem Artikel in Wikipedia.de

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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 17.01. 2023