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Natriumdichromat

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
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Gefahr
H- und P-Sätze H:
  • Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
  • Giftig bei Verschlucken.
  • Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
  • Lebensgefahr bei Einatmen.
  • Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
  • Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P:
  • Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz/ … tragen.
  • Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen.
  • Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen.(Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen
  • Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
  • Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Bei Exposition oder falls betroffen: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Keine offizielle P-Satz-Kombination)
[1]
Zulassungs­verfahren unter REACH besonders besorgnis­erregend: krebs­erzeugend, erbgut­verändernd, fortpflanzungs­gefährdend (CMR)[3]; zulassungs­pflichtig[4]
MAK Schweiz: 5 μg/m3 (berechnet als Chrom)[5]

Natriumdichromat (Na2Cr2O7) ist das Natriumsalz der nur in wässriger Lösung bekannten Dichromsäure (H2Cr2O7) und zählt zu den Dichromaten. Es kristallisiert auch als Dihydrat (Na2Cr2O7 · 2 H2O) aus. Das Salz ist giftig.

Strukturformel
2 Natriumion  Dichromation
Allgemeines
Name Natriumdichromat
Andere Namen
  • Rotes chromsaures Natrium
  • Doppeltchromsaures Natrium
  • Natriumpyrochromat
  • Natriumbichromat
Summenformel Na2Cr2O7
Kurzbeschreibung orangerote, geruchlose, hygroskopische Kristallnadeln[1]
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer 234-190-3
ECHA-InfoCard Extern 100.031.070
PubChem Extern 25408
ChemSpider Extern 23723
Eigenschaften
Molare Masse 261,97 g/mol
Aggregatzustand fest
Dichte 2,5 g/cm3 [1]
Schmelzpunkt 356,7 °C[1]
Siedepunkt 400 °C (Zersetzung)[1]
Löslichkeit sehr gut in Wasser (2355 g/l bei 20 °C)[1]

Gewinnung und Darstellung

Kristalle von Natriumdichromat

Natriumdichromat wird im großen Maßstab aus Erzen mit Chrom(III)-oxid gewonnen. Das Erz wird mit Basen (in der Regel Natriumcarbonat) bei hohen Temperaturen in Anwesenheit von Sauerstoff behandelt:

{\displaystyle \mathrm {2\ Cr_{2}O_{3}+2\ Na_{2}CO_{3}+3\ O_{2}\rightarrow 2\ Na_{2}Cr_{2}O_{7}+2\ CO_{2}} }

Reaktionen in wässriger Lösung

Die wässrige Lösung reagiert sauer, da sich ein Chromat-Dichromat-Gleichgewicht einstellt und zum großen Teil Hydrogenchromat-Anionen (HCrO4) gebildet werden. Das Hydrogenchromat-Anion reagiert als Säure:

{\displaystyle \mathrm {Cr_{2}O_{7}^{2-}\ +\ H_{2}O\rightleftharpoons \ 2\ HCrO_{4}^{-}} }
{\displaystyle \mathrm {HCrO_{4}^{-}\ +\ H_{2}O\rightleftharpoons \ CrO_{4}^{2-}\ +\ H_{3}O^{+}} }

Da durch die Autoprotolyse des Wassers immer OH-Ionen und H3O+-Ionen vorhanden sind stellen sich mehrere Gleichgewichte ein:

{\displaystyle \mathrm {Cr_{2}O_{7}^{2-}\ +\ H_{3}O^{+}\rightleftharpoons \ HCr_{2}O_{7}^{-}\ +\ H_{2}O} }
{\displaystyle \mathrm {HCrO_{4}^{-}\ +\ H_{2}O\rightleftharpoons \ CrO_{4}^{2-}\ +\ H_{3}O^{+}} }
{\displaystyle \mathrm {HCrO_{4}^{-}\ +\ H_{3}O^{+}\rightleftharpoons \ H_{2}CrO_{4}\ +\ H_{2}O} }
{\displaystyle \mathrm {2\ H_{2}CrO_{4}\rightleftharpoons \ HCr_{2}O_{7}^{-}\ +\ H_{3}O^{+}} }

Verwendung

Es findet häufige Verwendung in der Metalloberflächenbehandlung (Korrosionsinhibitor), zur Holz-Imprägnierung und unter anderem zur Herstellung von Korrosionsschutzpigmenten verwendet[6], wobei ein Gleichgewicht aus Natriumdichromat und Natriumchromat gebildet wird. Weiterhin wird es in der chemischen Industrie als Oxidationsmittel für organische Syntheseprozesse verwendet, beispielsweise zur Synthese von Anthrachinon.[7]

Sicherheitshinweise und gesetzliche Regelungen

Natriumdichromat ist sehr giftig, brandfördernd und umweltgefährlich.[1] Es wurde im Oktober 2008 aufgrund seiner Einstufung als krebserzeugend (Carc. 1B), mutagen (Muta. 1B) und reproduktionstoxisch (Reprod. 1B) in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substance of very high concern, SVHC) aufgenommen.[3] Im April 2013 wurde Natriumdichromat danach in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe mit dem Ablauftermin für die Verwendung in der EU zum 21. September 2017 aufgenommen.[4][8] Als Chrom(VI)-Verbindung unterliegt Natriumdichromat außerdem den Beschränkungen im Anhang XVII, Nummer 47 und 72 der REACH-Verordnung (in Deutschland umgesetzt durch die Chemikalien-Verbotsverordnung).[9]

Einzelnachweise

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  1. Hochspringen nach: a b c d e f g h Eintrag zu Extern Natriumdichromat in der GESTIS-Stoffdatenbank des Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abgerufen am 29. Mai 2026. (JavaScript erforderlich)
  2. Eintrag zu Extern Sodium dichromate in der Datenbank ECHA CHEM der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 29. Mai 2026. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung Extern erweitern.
  3. Hochspringen nach: a b Extern Eintrag in der SVHC-Liste der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 29. Mai 2026.
  4. Hochspringen nach: a b Extern Eintrag im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 29. Mai 2026.
  5. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva): Extern Grenzwerte – Aktuelle MAK- und BAT-Werte (Suche nach Chrom(VI)-Verbindungen), abgerufen am 29. Mai 2026.
  6. Patent DE 2707486C2
  7. Skript Uni Mainz
  8. Extern Verordnung (EU) Nr. 348/2013
  9. ECHA: Extern Liste der beschränkten Stoffe – Anhang XVII der REACH-Verordnung, abgerufen am 29. Mai 2026.
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Basierend auf einem Artikel in: Extern Wikipedia.de
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 29.05. 2026